Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


Expotronic Dipl.Ing. Michael Hartmann Hoher Weg 24  75175 Pforzheim

- Stand: 05/2006 -

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich der zum Fakturierungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen.

 

 

(3) Tritt in die Vermögensverhältnisse des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 3 Versand und Verpackung

(1) Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Verkaufsstelle und somit Erfüllungsort unsere Niederlassung.

(2) Wünscht der Käufer den Versand an einen anderen Ort, so erfolgt dies auf seine Gefahr und Rechnung.

(3) Sofern der Käufer es wünscht, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

§ 4 Lieferpflichten

(1) Soweit eine Lieferverpflichtung unsererseits vereinbart wurde, setzt diese die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3) Im Falle von Lieferverzug richtet sich unsere Haftung nach § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, dass unsere Haftung der Höhe nach für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes begrenzt ist.

(4) Im kaufmännischen Rechtsverkehr bleiben Teillieferungen ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Offenlegung des Eigentumvorbehalts weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(4) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl zur Rückgabe oder Freigabe verpflichtet.

§ 6 Garantie und Gewährleistung

(1) Soweit der Käufer nicht Verbraucher im Sinne der § 474 ff BGB ist, erfolgt der Verkauf gebrauchter Sachen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

(2) Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff BGB ist, gilt Folgendes:

aa) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

bb) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

cc) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern bei gebrauchten Waren zwölf Monate und bei Neuwaren zwei Jahre, gerechnet ab Ablieferung. Dies gilt jedoch nicht für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden sollen; für solche Waren gilt die gesetzliche Verjährung.

dd) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

ee) Von Vorstehendem unberührt bleibt die Haftung gemäß § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 7 Widerrufsrechte

(1) Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne § 312 d BGB ist, kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an LOGISERV GmbH, Daimlerstraße 32, 71696 Möglingen (e-Mail: info@logiserv.de).

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

·  zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.

·  zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

·  zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder

·  zur Erbringung von Wett- und Lotterie- Dienstleistungen

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ih-nen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.

§ 8 Haftung

(1) Vorbehaltlich nachstehender Regelungen in den Abs. 2 bis 4 sind Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen allen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung – insbesondere hinsichtlich mittelbarer Schäden, Folgeschäden, reinen Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc.) – ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Unberührt hiervon bleibt unsere Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für ausdrückliche schriftliche Garantien, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie in allen Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Einer uns zurechenbaren Pflichtverletzung steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(3) Unsere Haftung ist im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist, bzw. einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht, die lediglich einen Sach- oder Vermögensschaden verursacht, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.